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Schiess-Reglement
VJBH
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Erlaubt
sind nur die für den Kanton Graubünden zugelassenen Jagdwaffen im
Mindest-Kaliber 10.2mm.
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Der
Match-Riemen (Schlauf-Riemen) und der Handstop sind bei sämtlichen
Jagdschiessen verboten.
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Erlaubt
ist der normale Tragriemen, wenn er vorne und hinten an der Waffe
festgemacht ist
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Die
Hakenkappe und die verstellbare Kolbenkappe sind bei Jagdschiessen
nicht zulässig
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Schiessjacken
und Jacken, welche vergleichbare Vorteile verschaffen, Schiessmützen
(Mützen mit seitlichen Sichtblender) sind nicht zulässig.
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Die
Waffen müssen auf dem Schiessplatz - vor und nach dem Schiessen -
entladen, Verschluss geöffnet und Kipplauf-Waffen gebrochen sein.
Das
genaue Schiess-Reglement des Vereines Jagd und Bündnerheimat ist hier
als PDF-Datei erhältlich (135
KB)
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