Willkommen beim Verein Jagd und Bündnerheimat

Schiess-Reglement

 

5 Schuss auf 100 Meter - so sollte eine Scheibe aussehen...

Schiess-Reglement VJBH

  • Erlaubt sind nur die für den Kanton Graubünden zugelassenen Jagdwaffen im Mindest-Kaliber 10.2mm. 

  • Der Match-Riemen (Schlauf-Riemen) und der Handstop sind bei sämtlichen Jagdschiessen verboten. 

  • Erlaubt ist der normale Tragriemen, wenn er vorne und hinten an der Waffe festgemacht ist

  • Die Hakenkappe und die verstellbare Kolbenkappe sind bei Jagdschiessen nicht zulässig

  • Schiessjacken und Jacken, welche vergleichbare Vorteile verschaffen, Schiessmützen (Mützen mit seitlichen Sichtblender) sind nicht zulässig.

  • Die Waffen müssen auf dem Schiessplatz - vor und nach dem Schiessen - entladen, Verschluss geöffnet und Kipplauf-Waffen gebrochen sein.

Das genaue Schiess-Reglement des Vereines Jagd und Bündnerheimat ist hier als PDF-Datei erhältlich (135 KB)

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