Sonderjagdinitiative unter die Lupe genommen

von Editor

files/vjbh/vjbh-bilder/Bilder fuer Artikel/20111001-img_32912pl3.jpgDie Sonderjagdinitiative verlangt konkret, dass die Jagdzeiten von der Regierung in den Monaten September und Oktober, insgesamt an höchstens 25 Tagen, mit der Möglichkeit von Jagdunterbrüchen von mindestens drei aufeinander folgenden Tagen, anzusetzen sind, dass die Rücksichtnahme auf die Paarungszeit entfällt, die Festlegung der Jagdzeiten sich danach zu richten hat, dass die Abschusspläne innert möglichst kurzer Zeit, auf alle Fälle während der ordentlichen Hochjagd, vollumfänglich erfüllt werden können, dass die Abschusspläne so auszufallen haben, dass die Wildbestände «unter Einbezug der Wildasyle und deren Lage», ohne Sonderjagd reguliert werden können und dass die Sonderjagden nirgends stattfinden dürfen.

Der Zentralvorstand des Bündner Kantonalen Patentjäger-Verbandes hat ein Argumentarium erarbeitet, wieso die Sonderjagdinitiative abzulehnen ist. Dieses kann hier oder in der Anlage unten heruntergeladen→, ausgedruckt und verteilt werden.

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