Hochjagd 2015: Ausserordentlich hoher Wildbestand in Graubünden
von VJBH Administrator
In diesem Frühjahr wurde der Hirschbestand im Kanton Graubünden auf 16'000 Tiere geschätzt. Damit hat er regional die für den Wald tragbare Grösse überschritten. Mit der Jagd müssen negative Folgen für den Lebensraum verhindert werden, insbesondere für den Schutzwald, aber auch für die Tiere selbst. Mit der Entnahme von mindestens 4'975 Hirschen soll das hohe Ziel erreicht werden.
Über 5'000 Bündner Jägerinnen und Jäger freuen sich auf die kommenden Jagden und werden mit der Regulierung der Wildbestände einen wichtigen Auftrag im Dienste der Allgemeinheit erfüllen. Hirsche, Rehe, Gämsen in Tieflagen, Steinwild im Engadin und Wildschweine in Südbünden müssen im Bestand begrenzt werden, um negative Auswirkungen auf den Lebensraum zu verhindern.
Schutzfunktion des Waldes bewahren
Weil der Wald unbestritten auch zum Lebensraum des Wildes gehört, müssen Schäden an jungen Waldbäumen bis zu einem gewissen Grad toleriert werden. Diese Schäden dürfen aber die Schutzfunktion des Waldes nicht beeinträchtigen. Zu bedenken ist, dass zwei Drittel des Bündner Waldes vor Naturgefahren schützen. Leider hat
sich in den letzten Jahren die Schadensituation so verschlechtert, dass sich der Wald lokal nicht mehr genügend natürlich verjüngen kann. Auch mit technischen Massnahmen zur Schadenverhütung, wie beispielsweise Zäunen, können die Probleme nicht gelöst werden. Zäune sind nicht nur sehr teuer, sie sind in steilen Lagen ungeeignet und schränken zudem den Lebensraum des Wildes ein.
Erneut zu hoher Hirschbestand
Die vergangenen milden und teilweise schneearmen Winter haben den Frühlingsbestand an Rotwild auf geschätzte 16 000 Tiere anwachsen lassen. Dieser Anstieg zeigt sich vor allem auf der Nordseite des Kantons. Die Ursache für den Populationsanstieg trotz weitgehend erfüllten Abschussplänen liegt bei den geringen Fallwildverlusten im Winter und einer erhöhten Reproduktionsrate.
Erhebliche Probleme mit der Naturverjüngung des Waldes und zunehmende Schadenmeldungen aus der Landwirtschaft erfordern eine Erhöhung des Abschussplanes, vor allem bezüglich des Hirschbestandes in Nordbünden. Dies kann nur über einen erhöhten Abschuss weiblicher Tiere erreicht werden. In sechs Regionen wird der geforderte Anteil weiblicher Tiere am Abschussplan auf 55 Prozent erhöht. Der Abschussplan beläuft sich auf 4 975 Hirsche bzw. 2 548 weibliche Tiere.
Um diesen Abschussplan zu erreichen, werden zusätzliche Abschüsse während der Hochjagd ermöglicht. Dabei wird die Bewirtschaftung der Wildschutzgebiete stark ausgebaut. In 43 Wildschutzgebieten kommen verschiedene Modelle zur Anwendung. Zudem wird der Schutz der einseitigen Kronenhirsche an den letzten beiden Jagdtagen aufgehoben. Der Erfolg der Hochjagd hängt aber davon ab, ob für die Hirschjagd günstige äussere Bedingungen
herrschen. Schneefälle im September ermöglichen erfahrungsgemäss hohe Hirschstrecken.
Rehkitze zeitlich beschränkt im ganzen Kanton jagdbar
Auch der Rehbestand ist dank den milden Wintern merklich angestiegen. Der Pilotversuch in Südbünden, an den letzten Jagdtagen Rehkitze zu bejagen, war erfolgreich. Deshalb und weil in den vergangenen beiden Jagdjahren über 2600 Rehe als Kadaver registriert werden mussten, wird die Jagd auf Rehkitze an den letzten beiden Jagdtagen auf den ganzen Kanton ausgedehnt.
Geringe Anpassungen bei den anderen Jagden
Die Gämsjagd erfährt nur wenige Änderungen. Regional wird in Mittelbünden die Jagd auf weibliche Tiere reduziert und im Val Müstair die Höhenlimite angehoben. Die Jagdzeiten für die Hochjagd 2016 sowie der Gebrauch des Mobiltelefons werden gemäss den Anträgen des Bündner Kantonalen Patentjäger-Verbandes umgesetzt. Das Anlegen von Lockfutter wird generell verboten und mit Ordnungsbussen geahndet. Die im letzten Jahr sehr erfolgreich eingeführten Jagdsektoren haben sich bewährt und werden weitergeführt.
Quelle: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden.
Hier geht es zu den Jagdbetriebsvorschriften 2015 in den Downloads→.
Mehr zum Jagdbetrieb 2015 im Artikel in der "Südostschweiz"→ vom 1. Juli 2015 im Anhang.
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