Initiativbegehren sollen in die Revision fliessen
von VJBH Administrator
Über die Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» wird später abgestimmt. Grund: Sie soll gleichzeitig mit der Revision des Jagdgesetzes in der Oktobersession 2016 im Grossen Rat behandelt werden.
von Tatjana Jaun, "Südostschweiz"
Der Grosse Rat hat in der Junisession in Arosa im Zusammenhang mit dem Auftrag von FDP-Grossrat Christian Kasper die Regierung beauftragt, die Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes «beförderlich» zu behandeln. Kaspars Auftrag sieht vor, die Jagd auf Rothirsche bereits während der Hochjagd 2017 um vier Tage zu verlängern. Mit 76:37 Stimmen überwiesen die Parlamentarier damals den Vorstoss – mit einer Ergänzung von BDP-Grossrat Paolo Papa. Dieser beauftragte die Regierung, dem Rat innert Jahresfrist eine Botschaft zur Verlängerung der Rotwildjagd zu unterbreiten.
Im Rahmen der anstehenden gesetzlichen Revision soll nun aber nicht nur das Begehren Kaspers im Gesetz Platz finden. Aufgenommen werden sollen auch einzelne Punkte der Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd». Diese fordert unter anderem, dass Kinder bis zu zwölf Jahren nicht auf die Jagd mitgenommen werden dürfen oder dass die Treffsicherheit der Jäger periodisch geprüft werden muss. Die Regierung beurteile einzelne Begehren der Initiative als begründet, wie sie im Protokoll der Sitzung der Präsidentenkonferenz des Grossen Rates, vom 26. August 2015 schreibt. Aus diesen Gründen will sie Anfang Dezember 2015 einerseits die Botschaft zur Initiative verabschieden können und andererseits die Freigabe der Vernehmlassung zur Teilrevision des Jagdgesetzes beschliessen. Endziel soll sein, beide Vorlagen in der Oktobersession 2016 dem Rat unterbreiten zu können. «Im Rahmen der anstehenden Revision des kantonalen Jagdgesetzes sollen diese Begehren im Sinn eines indirekten Gegenvorschlags zur Initiative in modifizierter Form ebenfalls im Gesetz infliessen», heisst es im Protokoll
weiter.
Ein Paket gegen die Jagd?
Um das erreichen zu können, bedingt es einer Fristerstreckung. Die Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» ist am 26. August 2014 bei der Standeskanzlei eingereicht worden. Endtermin für die Verabschiedung durch die Regierung ist am 26. August 2015. Der Rat hat ebenfalls ein Jahr Zeit, die Initiative zu behandeln. Der Endtermin für die Behandlung dieses Sachgeschäfts im Rat ist der 26. August 2016. Diese Jahresfrist beginnt mit der Verabschiedung der Botschaft durch die Regierung zu laufen. Massgebend für die Einhaltung der Jahresfrist ist das Datum des Beschlusses des Grossen Rates. Dieser kann die Frist für die Behandlung
einer Initiative von Gesetzes wegen um sechs Monate verlängern. In diesem Fall ist die Initiative innerhalb von zweieinhalb Jahren vom Grossen Rat zu behandeln – der Endtermin ist folglich bei Fristerstreckung der 26. Februar 2017.
Gestern haben die Präsidentenkonferenz des Grossen Rats und die Regierung die Räte um eine Fristerstreckung beantragt. Mit 103:6 Stimmen fiel das Ergebnis zugunsten der Antragssteller aus. Einzig fünf Vertreter der SVP-Fraktion und Emil Müller von der BDP stimmten dagegen. «Unser Widerstand hat mit demokratisch-politischen Überlegungen zu tun», erklärte SVP-Fraktionspräsident Jan Koch gegenüber der «Südostschweiz». Der Auftrag Kaspars solle separat behandelt werden und nicht mit der Initiative vermischt werden. «Wir haben Angst, dass am Schluss ein Päckchen herauskommt, bei dem die Jagd insgesamt verliert.» Auf verlorenem Posten sieht er sich nicht. «Ich bin Mitglied der zuständigen Kommission Umwelt, Verkehr und Energie und werde versuchen, dort Einfluss zu nehmen.»
Effizienz steigern
Ob die Gegner es schaffen werden, das Ruder herumzureissen? Voten aus der gestrigen Debatte lassen anderes vermuten. Er habe in keiner Weise etwas dagegen, sinnvolle Begehren in das Jagdgesetz aufgenommen werden, sagte Theo Joos, CVP-Grossrat. Es sei sinnvoll, die Geschäfte zeitlich zu koordinieren, um dem Stimmvolk damit einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative unterbreiten zu können. FDP-Grossrat Christian Kasper sagte, dass mit dem Vorgehen die Effizienz gesteigert werde. Auch die Initianten vom Verein Wildtierschutz Schweiz begrüssen den Entscheid des Parlaments. «Er kommt uns zugute», sagte Marion Theus auf Anfrage. «Wir haben durch die gewonnene Zeit mehr Möglichkeiten zum Reagieren und um über unsere Anliegen aufzuklären.» Die Zeit arbeite also für die Initiative, so Theus.
Quelle: "Südostschweiz" vom 22. Oktober 2015.
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