Jagdbetriebsvorschriften 2020: Erhöhter Druck auf Schalenwild

von VJBH Administrator

Aufgrund der hohen Schalenwildbeständen und dem regional sehr starken Wildeinfluss im Wald sowie in landwirtschaftlichen Kulturen wird der Jagddruck beim Hirsch- und Rehwild regional stark erhöht, in einzelnen Regionen auch beim Gämswild. In optimierter Form wird die Öffnung beziehungsweise Teilöffnung verschiedener Wildschutzgebiete auf der diesjährigen Hochjagd als zusätzliche Massnahme weitergeführt, um die Hochjagdstrecke zu steigern.

Dank der hohen Jagdstrecke 2019 und jenen der Vorjahre konnte der Hirschbestand trotz den tieferen Fallwildzahlen im vergangenen Winter stabilisiert bis leicht reduziert werden. Es wurden insgesamt 11'670 Hirsche gezählt (2019: 13'298). Gründe für die tieferen Zahlen waren sicher die wegen der früh eingetretener Schneeschmelze erschwerten Zählbedingungen, die geringere Zuwanderung wegen des milden Winters und die regional tieferen Bestände. Aufgrund des vorliegenden Datenmaterials kann in diesem Frühjahr von einem leicht tieferen Bestand von rund 16'300 Hirschen ausgegangen werden (2019: 16 500). Der Rehbestand ist im Gegensatz zur Rothirschpopulation nicht zählbar, weshalb bei dieser Wildart die Bockstrecke im September als Indikator für den Bestand und die Jagdplanung gilt. Beim Gämswild und Steinwild scheint die Bestandssituation stabil zu sein.

Schwerpunktbejagung in Gebieten mit grossen Wald-Wild-Konflikten

In Gebieten mit grossen Wald-Wild-Konflikten, insbesondere in den Vorkommensgebieten der Weisstanne, bleibt es das Ziel, den Hirsch- und Rehwildbestand weiter zu reduzieren. Bei diesen beiden sich stark vermehrenden Tierarten muss die Bestandsregulation über den Abschuss von weiblichen Tieren erfolgen. In allen Regionen mit grossen Wald-Wild-Konflikten wurde beim Hirschwild der Anteil an weiblichen Tieren, die vom Abschussplan zu erlegen sind, erhöht. Insgesamt liegt der Abschussplan beim Hirschwild mit 5'560 Hirschen gleich hoch wie im Vorjahr. Beim Hirschwild wurden zudem neben den Bisherigen neue Schwerpunktbejagungen in den Teilregionen Domleschg und Surses festgelegt. Beim Rehwild kann das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität (DIEM) neu die Abschusspläne für die Jagd im November und Dezember regional erhöhen, wenn es die Wildschadensituation im Wald erfordert.

Trotz der sensiblen Bestandsentwicklung muss in gewissen Waldgebieten auch das Gämswild stärker reguliert werden. Neben den bereits bestehenden Gebieten mit Schwerpunktbejagung wird neu in den Schutzwäldern der Gemeinden Bergün Filisur, Surses und fast im ganzen Jagdbezirk XI Herrschaft-Prättigau die Jagd auf das Gämswild intensiviert.

Die Öffnung beziehungsweise Teilöffnung verschiedener Wildschutzgebiete wird aufgrund der Erkenntnisse aus den vergangenen Jahren in einer optimierten Form weitergeführt. Diese sollen dabei weiterhin helfen, die Hochjagdstrecke zu maximieren. Die Jäger haben in diesem Jahr zudem die Möglichkeit, an den letzten vier Jagdtagen Hirschspiesser unabhängig der Stangenlänge zu bejagen.

Verbot für die Verwendung von bleihaltiger Kugelmunition

Bleirückstände in der Umwelt können insbesondere bei Greifvögeln zu Vergiftungen führen. Deshalb wurde im vergangenen Jahr eine umfassende Klärung über die Wirkung der Bündner Munition im Kaliber 10,3 mm durchgeführt, um die Möglichkeiten einer Umstellung auf bleifreie Munition zu prüfen. Die Auswertung hat ergeben, dass bereits ein Grossteil der Bündner Jägerinnen und Jäger mit bleifreier Munition jagt. Ausserdem wurde festgestellt, dass es bezüglich dem Aspekt der Sicherheit und aus Sicht des Tierschutzes keine signifikanten Unterschiede in der Wirkung zwischen den Geschossmaterialien gibt. Damit sind die Voraussetzungen für ein Verbot bleihaltiger Kugelmunition gegeben. Das Verbot wird sofort umgesetzt, mit einer Übergangsfrist von einem Jahr bis zum 1. September 2021.

Alle Informationen zum Jagdbetrieb 2020 gibt es in den entsprechenden Vorschriften im Anhang (inkl. Anlagen) oder auf der Website des Amts für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden→.

Auskunftsperson: Hannes Jenny, stellvertretender Vorsteher Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Tel. +41 81 257 38 92, E-Mail Hannes.Jenny@ajf.gr.ch

 

 

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