Obligatorische Waffen- und Schiessausbildung

von Editor

Für die bündnerische Jagdeignungsprüfung wird ab 2014 auch das Absolvieren einer obligatorischen Waffen- und Schiessausbildung vorausgesetzt. Die Regierung hat die kantonale Jagdprüfungsverordnung gemäss einem in der Aprilsession 2013 des Grossen Rates überwiesenen Auftrag angepasst. Die Teilrevision tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft.

Die Waffen- und Schiessausbildung umfasst 25 Stunden. Das Amt für Jagd und Fischerei bestimmt die Anforderungen, welche die Kursanbieter erfüllen müssen, und bezeichnet die Anbieter. Neben dem Bündner Kantonalen Patentjäger-Verband, welcher bereits heute einen Kurs Waffenkunde/Schiessen führt, können auch Private, namentlich Inhaberinnen und Inhaber von Waffengeschäften, die Kurse anbieten. Nur wer die Waffen- und Schiessausbildung nachweisen kann, wird zur Waffen- und Schiessprüfung als Teil der Jagdeignungsprüfung zugelassen.

Im Weiteren leicht angepasst hat die Regierung die Notenbewertung. Neu dürfen die Kandidatinnen und Kandidaten der Jagdprüfung in den drei theoretischen Kernfächern Wild und Umwelt, Wildkunde sowie Jagdkunde und Hege nicht mehr als eine Note unter 4 haben.

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