Sonderjagdinitiative zu Unrecht für ungültig erklärt
von VJBH Administrator
Die Jagd ist eröffnet. Das Bundesgericht hat entschieden: Das Bündner Kantonsparlament hätte die Sonderjagdinitiative nicht für ungültig erklären dürfen. Damit kommt die Initiative vors Volk. Die Initianten freut der Entscheid aus Lausanne, die Gegner schiessen die Gewehre ein.
Das Bundesgericht hat den Urhebern der Sonderjagdinitiative gestern ohne wenn und aber recht gegeben: Es besteht kein offensichtlicher Widerspruch mit übergeordnetem Recht und damit kein Grund für eine Ungültigkeitserklärung. Die Sache geht nun zurück an den Grossen Rat. Dieser muss prüfen, ob allenfalls andere Gründe gegen die Gültigkeit der Initiative sprechen. Dieser Schritt ist jedoch formaler Natur, wie aus den Voten der Bundesrichter in der öffentlichen Beratung von gestern hervorging. Sie sehen keine anderen kritischen Punkte.
Die ganze Berichterstattung in der "Südostschweiz" vom 9. November 2017, unter anderem mit einem Interview mit BKPJV-Präsident Robert Brunold und einem Kommentar von SO-Redaktor Reto Furger, kann man hier→ nachlesen.
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