Tierschützer ziehen für ihre Volksinitiative vor Gericht
von Walter Vaterlaus
Drei Forderungen in der Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» wurden vom Grossen Rat für ungültig erklärt. Dagegen hat das Initiativkomitee beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Der Termin für die bereits festgelegte Volksabstimmung wurde deshalb auf unbestimmte Zeit verschoben.
Weiter im Artikel von Béla Zier in der "Südostschweiz" vom 2. Dezember 2016→.
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