Umsetzung der Fleischuntersuchung beim Schalenwild

von VJBH Administrator

Seit dem 1. Mai 2017 ist das vom eidgenössischen Parlament am 20. Juni 2014 verabschiedete neue Schweizer Lebensmittelrecht in Kraft. Der Vollzug des neuen Rechts führt dazu, dass neu auch das Jagdwild mit einer Plombe gekennzeichnet und in gewissen Fällen einer amtlichen Fleischuntersuchung unterzogen werden muss.

Es wird den Jägerinnen und Jägern weiterhin erlaubt sein, selbst erlegtes Wild zu vermarkten! Dabei wird verstärkt auf die Eigenverantwortung der Jägerinnen und Jäger abgestützt sowie die Rückverfolgbarkeit des Jagdwildes vom Erlegungsort bis zum Endverbraucher eingefordert.

Die Einzelheiten zur Umsetzung können auf der Website des Amts für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit→ des Kantons Graubünden eingesehen werden.

Informationen zum neuen Lebensmittelrecht 2017 gibt es auf der Website des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)→.

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben