Revision VJBH Statuten: Vernehmlassung läuft

von Walter Vaterlaus

files/vjbh/vjbh-bilder/Bilder fuer Artikel/var-braun-rgb.pngLiebe Vereinsmitglieder

Wie bereits anlässlich der Generalversammlung des Vereins Jagd + Bündnerheimat (VJBH) im Februar 2014 orientiert, hat der Vorstand die aus dem Jahr 2005 stammenden Statuten einer eingehenden Revision unterzogen. Anlass zu dieser Revision waren die neuen Strukturen und Statuten des Bündner Kantonalen Patentjäger-Verbandes (BKPJV), die im letzten Jahr verabschiedet und in Kraft gesetzt wurden. Die Sektionen wurden bei dieser Gelegenheit vom BKPJV aufgefordert, die eigenen Statuten auf Konformität mit den übergeordneten Verbandsstatuten zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen.

Bei dieser Überprüfung hat der Vorstand des VJBH festgestellt, dass unsere Statuten jenen des BKPJV zwar nicht wirklich widersprechen. Einerseits sind jedoch verschiedene Artikel zu wenig genau formuliert und lassen verschiedene Interpretationen zu. Andererseits gibt es Bestimmungen, die in die Jahre gekommen sind und den Vorstand bei einer modernen Vereinsführung allzu stark einschränken. Die revidierten Statuten orientieren sich nun an den Musterstatuten des BKPJV für Sektionen und sind deutlich verschlankt.

Vernehmlassung läuft bis 30. September 2015

Der Vorstand hat in der Zwischenzeit die VJBH Statuten umfassend überarbeitet und das weitere Vorgehen festgelegt. Die neuen Statuten (siehe Anhang) werden auf der VJBH Website zur allgemeinen Vernehmlassung durch interessierte Mitglieder aufgeschaltet. Zudem wird in einem Brief des Präsidenten über die Statutenrevision informiert mit dem Hinweis, dass gedruckte Exemplare beim VJBH angefordert werden können. Die Vernehmlassung läuft bis zum 30. September 2014.

Danach werden allfällige Änderungen erfasst und die finale Version der neuen VJBH Statuten im 4. Quartal 2014 dem Zentralvorstand des BKPJV zur Genehmigung vorgelegt. Anfang Februar 2015 wird die Einladung zur Generalversammlung des VJBH vom 14. März 2015 versandt, in welcher u.a. die Statutenrevision traktandiert ist. Mit Verabschiedung an der GV treten die neuen Statuten in Kraft.

Der Vorstand ist überzeugt, dass die neuen Statuten eine gute Grundlage bieten, um den Verein in eine gesicherte Zukunft führen zu können.

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